Grundsätze des Vereins und der von ihm getragenen Schulen und Einrichtungen sind insbesondere:
Jeder Mensch hat das Recht auf physische und psychische Unversehrtheit, die gewaltfreie Lösung von Konflikten sowie das Recht auf Bildung.
Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft haben in ihren jeweiligen Gremien unabhängig von ihrem Alter die gleichen Rechte. Insbesondere ist die Stellung der SchülerInnen weder der Stellung der MitarbeiterInnen noch derjenigen von Sorgeberechtigten oder anderen mit Erziehungsfragen beauftragten Personen nachgeordnet.
Jede Schülerin bzw. jeder Schüler bestimmt Art und Umfang des eigenen Lernens selbst. Lernen wird als Prozess angesehen, der sich aus dem Entwicklungsstand und den Interessen der jeweiligen Schülerin bzw. des jeweiligen Schülers ergibt.
Ebenso bestimmt die Schülerin bzw. der Schüler selbst, ob eine Bewertung des Lernens, von bestehenden und erworbenen Fähigkeiten oder Eigenschaften gewünscht wird, und wem eine solche Bewertung mitgeteilt werden darf. Dies gilt auch den Sorgeberechtigten gegenüber.
Eine von der Schülerin bzw. dem Schüler nicht erwünschte versuchte Einflussnahme durch MitarbeiterInnen und Vereinsmitglieder auf ihre bzw. seine Entscheidungen zu den letzten beiden Punkten ist unzulässig.
Die Schule wird im Alltag weder in Klassen noch Jahrgangsstufen oder dergleichen gegliedert. Sie soll ein lebendiger Ort der Vielfalt sein, der zahlreiche zwischenmenschliche Kontakte bietet und Primärerfahrungen als grundlegend erachtet.
Alle Belange des Schulalltags werden von einer demokratisch arbeitenden Schulversammlung geregelt. Die Schulversammlung ist höchstes Entscheidungsgremium innerhalb der Schulgemeinschaft. Sie hat ein gesondertes, im jährlichen Finanzplan festgelegtes Budget zur alleinigen Verfügung. Die Schulversammlung besteht aus allen SchülerInnen sowie den MitarbeiterInnen. Jede Schülerin und jeder Schüler, jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter ist in der Schulversammlung stimmberechtigt. Jede Stimme hat das gleiche Gewicht.
Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sind unabhängig von ihrem Alter an die Schulregeln gebunden.
Ausnahmen sind nur zulässig, soweit gesetzliche Regelungen dies als unabdingbar vorschreiben.